Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Aktuelles zu Verbraucherschlichtung und Güteverfahren für Verbraucher

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember 2015 das sog. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verabschiedet.Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, ist bereits zu größten Teilen 2016 in Kraft getreten.

Ab dem 01.02.2017 bestehen für Webseitenbetreiber weiterführende Informationspflichten.

Die außergerichtliche Schlichtung ist somit flächendeckend in Deutschland eingeführt.

Nachtsehend die wichtigsten Informationen für Webseitenbetreiber.

„Abschnitt 8: Informationspflichten des Unternehmers
§ 36 Allgemeine Informationspflicht

(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich

1; in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und

2; auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.

(2) Die Informationen nach Absatz 1 müssen

1; auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält,
2; zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.“

Quelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/BJNR025410016.html#BJNR025410016BJNG000800000

 

 

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