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Kommerzielle Webseiten

Kommerzielle Webseiten in Deutschland sind auf Erfolgskurs!

Eine kommerzielle Website ist ein Internetauftritt, deren primäres Ziel der Verkauf oder die Verkaufsförderung eines Produktes oder einer Dienstleistung ist. Da das Unternehmen mit seinem Internetauftritt sich selbst gegenüber potenziellen Kunden darstellen möchte, ist das primäre Ziel die Anbahnung von Geschäftsbezieheungen.

Im gegensatz zu private Websites mussen anbieter von kommerzielle Websites bestimmte Informationspflichten beachten und rechtliche Anforderungen an den Internetauftritt einhalten.

Zu diesen Informationspflichten und rechtliche Anforderungen gehören unter anderem:

1. Das Impressum

Wer sich im Internet über eine Website oder eine Online-Plattform geschäftsmäßig präsentiert und damit sogenannte Teledienste anbietet, muss nach § 5 Telemediengesetz (TMG) bestimmte Informationen in einem Impressum angeben. Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Internetauftritte eingebürgert die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind.

Wenn man in soziale Netzwerke wie facebook oder Karrierenetzwerke den jeweiligen Account geschäftsmäßig nutzt, also im Karrierenetzwerk beispielsweise als Arbeitgeber Mitarbeiter sucht oder geschäftliche Kontakte pflegt, ist die Impressumspflicht ebenfalls vorgeschrieben.

2. Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten der Nutzer dürfen von dem Anbieter nur erhoben und verwendet werden, wenn dies das TMG oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.

Es muss in einer Datenschutzerklärung aber nicht nur darüber aufgeklärt werden, um welche Daten es geht. Die Seitenbesucher müssen auch darüber informiert werden, was mit diesen Daten geschieht:

Zum Beispiel:

  • Gibt ein Webseiten- oder Shopbetreiber die Daten an Dritte weiter?
  • Was passiert mit den Daten aus (Anfrage-) Formularen?
  • Werden personenbezogene Daten bei Gewinnspielen oder Werbung an Dritte weiter gegeben?


3. Informationspflichten zur Streitschlichtung

Unternehmen, die Waren und/oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbieten müssen seit dem 09. Januar 2016 nach der ODR-Verordnung auf die EU-weit gültige Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) hinweisen und zwar mit einem klickbaren Link. Diese Pflicht gilt auch unabhängig davon, ob der Händler an dem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchte oder nicht.

Die vorgergehende 3 Informationspflichten sind nur ein Teil der zahlreichen Vorschriften und Pflichten. Bei Rechtsverstöße kommt es zu einem Rechtsbruch im Sinne des UWG und können diese sowohl Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, als auch Schadensersatz- und Gewinnabschöpfungsansprüche Dritter auslösen.

Häufige Verstöße, insbesondere im Zusammenhang mit Online-Shops, sind:
  • Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Impressum
  • Fehlerhafte oder unvollständige Informationen zum Widerrufs- und Rückgaberecht der Verbraucher
  • Fehlerhafte oder unvollständige Preisangaben
  • Unzulässige Klauseln in den AGB’s bei Geschäftsbeziehungen und Handel mit Privatkunden

 

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